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Gefahrenzulagen
LS+ SV+Gefahrenzulagen sind „Erschwerniszuschläge“ und als solche lohnsteuer- und beitragspflichtig.
Es ist aus Verfassungsgründen nicht erforderlich, die Steuerbefreiung für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (vgl. dieses Stichwort) auf Gefahrenzulagen und ähnliche Zulagen z. B. im Kampfmittelräumdienst auszudehnen ( BStBl. 2012 II S. 144).
Siehe auch das Stichwort „Grubenwehren“.