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Geburtstagsfeier
Lädt ein Arbeitgeber anlässlich des Geburtstags eines Arbeitnehmers Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen sowie Mitarbeiter der Firma zu einem Empfang ein, ist unter Abwägung der konkreten Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers und damit um eine betriebliche Veranstaltung (grundsätzlich steuerfrei) oder aber um ein privates Fest des Arbeitnehmers mit der Folge handelt, dass sämtliche vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen.
Für ein Fest des Arbeitgebers spricht die Tatsache, dass der Arbeitgeber als Gastgeber auftritt, das heißt, dass er und nicht der Arbeitnehmer die Gästeliste bestimmt und das Fest in den Räumen der Firma stattfindet. Der Geburtstag des Arbeitnehmers darf nicht „das tragende Element“ der Feier sein. Er darf vielmehr „lediglich den Aufhänger für die ansonsten im Vordergrund stehende Repräsentation des Unternehmens bilden“.
Die Finanzverwaltung führt hierzu in den Lohnsteuer-Richtlinien aus, dass übliche Sachleistungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich eines runden Geburtstags des Arbeitne...