Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gastarbeiter
1. Allgemeines
Unter dem Begriff „Gastarbeiter“ versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch einen ausländischen Arbeitnehmer, der vorübergehend in Deutschland arbeitet. Dabei unterscheidet der Sprachgebrauch nicht nach steuerlichen Gesichtspunkten. Der „Gastarbeiter“ kann deshalb entweder unbeschränkt oder nur beschränkt steuerpflichtig sein, je nachdem, ob er in Deutschland eine Wohnung bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder nicht. Die Besonderheiten, die bei beschränkt steuerpflichtigen Gastarbeitern zu beachten sind, sind ausführlich beim Stichwort „Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer“ anhand von Beispielen erläutert. Hat der ausländische Arbeitnehmer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (länger als sechs Monate), ist er unbeschränkt steuerpflichtig.
2. Steuerklasse III bei Gastarbeitern
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer aus einem EU/EWR-Mitgliedstaat (vgl. dieses Stichwort) einem unbeschränkt steuerpflichtigen Inländer völlig gleichzustellen sind, das heißt, dass die Steuerklasse III auch dann gewährt werden muss, wenn der Ehegatte seinen Wohnsitz zwar nicht in Deutschland, aber in ei...