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Fünftelregelung
Die sog. Fünftelregelung ist ein besonderes Verfahren zur Besteuerung bestimmter sonstiger Bezüge (einmalige Zuwendungen). Der sonstige Bezug wird ab nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber, sondern erst bei der Berechnung der Einkommensteuer im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers nur mit einem Fünftel angesetzt. Die sich hiernach ergebende Steuer wird verfünffacht. Hiermit soll der Steuerprogression die Spitze genommen werden. Die Fünftelregelung gilt für bestimmte Entschädigungen, z. B. für Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis, und für Arbeitslohn, der für mehrere Jahre gezahlt wird.
Siehe die Stichworte „Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis“, „Arbeitslohn für mehrere Jahre“ und „Entschädigungen“.