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Firmenkreditkarte
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Firmenkreditkarte zur Verfügung, die über das Firmenkonto abgerechnet wird, weil der Arbeitnehmer häufig beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten ausübt, liegt die Übernahme der Kosten für die Firmenkreditkarte durch den Arbeitgeber im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers und ist demnach kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
Soweit der Arbeitnehmer die Kreditkarte gelegentlich zu Privateinkäufen verwendet, liegt hinsichtlich der Kartengebühr ebenfalls kein (anteiliger) steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor, wenn die Privatkäufe im Verhältnis zur Gesamtbenutzung von untergeordneter Bedeutung sind.
Übernimmt der Arbeitgeber die Gebühr für eine Kreditkarte, deren Umsätze über ein Konto des Arbeitnehmers abgerechnet werden, handelt es sich regelmäßig um eine Barzuwendung und nicht um einen Sachbezug. Wird die Karte bei Arbeitnehmern mit umfangreicher Reisetätigkeit zur Abrechnung der Reisekosten und von Auslagen für den Betrieb eingesetzt, ist die Übernahme der Gebühr durch den Arbeitgeber steuerfrei. Wird sie in mehr als nur geringfügigem Umfang auch für andere Umsätze eingesetzt, bleibt lediglich der Teil d...