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Fensterputzer
LS- SV-Fensterputzer, die für mehrere Auftraggeber tätig werden, in der Zeiteinteilung frei sind und eigene Geräte benutzen, sind im Regelfall keine Arbeitnehmer ( BStBl. II S. 326).
LS+ SV+Hingegen sind bei einem Gebäudereinigungsunternehmen angestellte Fensterputzer steuer- und sozialversicherungsrechtlich Arbeitnehmer.