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Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
Neues auf einen Blick:
Für erweitert unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer werden dem Arbeitgeber zu Beginn des Kalenderjahres 2025 noch keine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale zur Verfügung gestellt. Diese Arbeitnehmer müssen daher ihrem Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2025 eine neue Lohnsteuerabzugsbescheinigung in Papierform vorlegen, die vom Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers ausgestellt wird.
Die Teilnahme erweitert unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer am ELStAM-Verfahren ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Zur Teilnahme am ELStAM-Verfahren bzw. Ausstellung von Lohnsteuerabzugsbescheinigungen 2025 bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern vgl. dieses Stichwort.
1. Allgemeines
Unbeschränkt steuerpflichtig ist ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er in Deutschland einen Wohnsitz oder zumindest einen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hiernach wäre z. B. ein deutscher DiplomatenDiplomat, der im Ausland tätig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hat, nicht unbeschränkt steuerpflichtig, obwohl er sein Gehalt von der Bundesrepublik Deutschland bezieht. Um dieses Ergebnis zu vermeiden, wurde für bestimmte, im Ausland tätige Deutsche Beamte im...