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Erschwerniszuschläge
Erschwerniszuschläge sind Lohnzuschläge, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt werden. Sie sind steuer- und beitragspflichtig.
Die Besonderheit der Arbeit kann darin bestehen, dass sie entweder besondere technische Fertigkeiten erfordert oder unter ungünstigen Arbeitsbedingungen verrichtet werden muss oder für den Arbeitnehmer eine erhöhte Unfallgefahr mit sich bringt.
Erschwerniszuschläge dieser Art sind z. B. Bauzulage, Kraftfahrerzulage, technische Zulage, Hitzezuschlag, Wasserzuschlag, Schneezulage, Frostzulage, Schmutzzulage, Gefahrenzulage, Taucherzulage, Wechselschichtzulage usw.