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Erholungsbeihilfen
1. Begriff
Erholungsbeihilfen sind Zuschüsse des Arbeitgebers in Form von Bar- oder Sachbezügen zu den Erholungskosten eines Arbeitnehmers. Zur Aufnahme des Arbeitnehmers in BetriebserholungsheimBetriebserholungsheime vgl. die Ausführungen unter der nachfolgenden Nr. 6.
2. Erholungsbeihilfen als steuerfreie Unterstützung
LS- SV-Erholungsbeihilfen sind als Unterstützung regelmäßig bis zu 600 € steuerfrei, wenn sich der Arbeitnehmer z. B. zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit einer Kur unterziehen muss und die für die Steuerfreiheit von Unterstützungen allgemein geforderten Voraussetzungen (Beteiligung des Betriebsrats usw., vgl. „Unterstützungen“ besonders unter Nr. 3) erfüllt sind.
Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen des Arbeitgebers für Kreislauftrainingskuren seiner Arbeitnehmer vgl. das Stichwort „Kreislauftrainingskur“.
LS- SV-Eine Steuerfreiheit von Erholungsbeihilfen bis zu 600 € für Kinder des Arbeitnehmers kann dann in Betracht kommen, wenn das Kind erkrankt ist und nach vorhergegangener ärztlicher Untersuchung zur Wiederherstellung der Gesundheit eine Kur macht. Es genügt nicht, dass das Kind allgemein als erholungsbedürftig anzusehen ist oder dass die Er...