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Entschädigungen
Neues auf einen Blick:
1. Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ab
Ab dem ist die Fünftelregelung für Entschädigungen (z. B. Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis) nur noch im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers und nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber anzuwenden. Zu den erforderlichen Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung vgl. dieses Stichwort.
2. Differenzierung zwischen Entschädigung und Arbeitslohn für mehrere Jahre
Die Entscheidung, ob es sich bei der Zahlung des Arbeitgebers um eine Entschädigung oder um Arbeitslohn für mehrere Jahre handelt, kann in der Praxis schwierig sein (vgl. die Erläuterungen unter den nachfolgenden Nrn. 2, 3 und 5). Steuerlich werden beide Arbeitslohnzahlungen bei der erforderlichen Zusammenballung der Einkünfte ab in der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert. Wichtig ist die Unterscheidung im Sozialversicherungsrecht, da für bestimmte Entschädigungen (z. B. Abfindungen, Karenzentschädigungen) keine Sozialversicherungsbei...