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Entgeltbescheinigung
Die Entgeltbescheinigungsverordnung konkretisiert die arbeitsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Abs. 3 Satz 1 Gewerbeordnung. Für die Lohnsteuer und Sozialversicherung gelten besondere Regelungen (vgl. „Jahresmeldung“ und „Lohnsteuerbescheinigung“).