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Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
Neu im August
Antragsveranlagung bei Wohnsitz in der Schweiz
Nach der geltenden Rechtslage können beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer nur dann einen Antrag auf Durchführung einer Einkommensteuer-Veranlagung stellen, wenn sie EU-/EWR-Staatsangehörige sind und im EU-/EWR-Gebiet ihren Wohnsitz haben (vgl. das Stichwort unter Nr. 18).
Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Köln entschieden, dass der Ausschluss der Antragsveranlagung zur Einkommensteuer für in der Schweiz ansässige deutsche Arbeitnehmer gegen das Freizügigkeitsabkommens der EU mit der Schweiz verstößt. Über den weiteren Verlauf dieses Verfahrens sowie etwaige gesetzliche Anpassungen werden wir Sie im Rahmen dieses Newsletterservices informieren.
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Neu im Juni
Reichweite familienbezogener Steuervergünstigungen
Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer werden einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer in vollem Umfang gleichgestellt, wenn sie
Staatsangehöriger eines EU/EWR-Mitgliedstaates sind,
in einem EU/EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz ansässig sind und
nahezu ihre gesamten Einkünfte in Deutschland erzielen.
Liegen di...