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Beschäftigungsgesellschaften
In Deutschland sind zahlreiche Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (auch Transfergesellschaften genannt) als eigenständige Rechtspersönlichkeiten unter Beteiligung von Arbeitgeber(verbänden), Gewerkschaften, der Länder und Kommunen entstanden. In diese Beschäftigungsgesellschaften werden Arbeitnehmer eingegliedert, deren Arbeitsplätze im bisherigen Betrieb infolge von erheblichen Personalanpassungsmaßnahmen aufgrund einer Strukturkrise auf Dauer weggefallen sind.
Für die lohnsteuerliche Behandlung gilt Folgendes:
Wenn eine Beschäftigungsgesellschaft keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, sondern in Funktion einer Zahlstelle lediglich die Pflichten des früheren Arbeitgebers aus dem ersten Arbeitsverhältnis übernimmt (Lohnfortzahlung, aber auch Qualifizierungsmaßnahmen), wird sie nicht als neuer Arbeitgeber tätig. Übt die Beschäftigungsgesellschaft hingegen noch eine eigene unternehmerische Tätigkeit aus und sind deshalb die in diese Gesellschaft „überführten“ Arbeitnehmer verpflichtet, eine Arbeitsleistung zu erbringen, ist die Gesellschaft als neuer Arbeitgeber anzusehen. Beim Ausscheiden der Arbeitnehmer aus einer solchen Beschäftigungsgesellschaft gezahlte Abf...