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Lexikon - Stand: 10.11.2025

Beitragsbemessungsgrenzen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im November

Beschluss der Bundesregierung

In der online-Aktualisierung für den Monat Oktober 2025 hatten wir über den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der sog. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 informiert. Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2025 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Änderungen gegenüber den bereits im o. a. Newsletter genannten Werten haben sich nicht ergeben. Die Bundesregierung wird nun noch den Bundesrat bitten, der Verordnung zuzustimmen. (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8.10.2025)

Neu im Oktober

Voraussichtliche Werte für 2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der sog. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 bekannt gegeben. Folgende Werte sind für 2026 beabsichtigt:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll im Jahr 2026 monatlich 8450 € (= 101400 € jährlich) und in der knappschaftlichen Rentenversicherung monatlich 10400 € (= 124800 € jährlich) betragen.

  • In der Kranken- und Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze 2026 monatlich 5812,50 € (= 69750 € jährl...

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