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Beihilfen
1. Allgemeines
Beihilfen und Unterstützungen sind einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, um die Arbeitnehmer von bestimmten Aufwendungen (z. B. Krankheitskosten) zu entlasten oder vor bestimmten Aufwendungen zu bewahren (z. B. Vorsorgekuren).
Für die Prüfung der Steuerfreiheit ist zu unterscheiden zwischen Beihilfen, die aus öffentlichen Mitteln gewährt werden und Unterstützungsleistungen, die private Arbeitgeber gewähren. Die steuerliche Behandlung von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln ist nachfolgend dargestellt. Zur Steuerfreiheit von Beihilfen, die Arbeitnehmer von privaten Arbeitgebern erhalten, wird auf das Stichwort „Unterstützungen“ hingewiesen.
2. Beihilfen aus öffentlichen Mitteln
a) Grundsätzliches
LS- SV-Beihilfen und Unterstützungen, die wegen Hilfsbedürftigkeit aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden, sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln ist stets dann gegeben, wenn die Beihilfen und Unterstützungen aus einer von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft selbst verwalteten öffentlichen Kasse gewährt werden. Zum Begriff „öffentliche Kasse“ vgl. dieses Stichwort. Danach sind insbesondere die an öffentliche Bedie...