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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Bauzuschlag
Der Bauzuschlag, der im Baugewerbe zum Ausgleich besonderer Belastungen und zur Abgeltung witterungsbedingter Arbeitsausfälle außerhalb der Schlechtwetterzeit gewährt wird, ist als „Erschwerniszuschlag“ (vgl. dieses Stichwort) steuer- und beitragspflichtig.