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BahnCard
1. Anschaffung der BahnCard durch den Arbeitgeber
a) Berufliche Auswärtstätigkeiten
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine BahnCard zur Verfügung, ist dieser Sachbezug steuer- und beitragsfrei, wenn der Arbeitnehmer die BahnCard ausschließlich zur Verbilligung der beruflichen Fahrten wegen Auswärtstätigkeit verwendet. Entsprechendes gilt für Familienheimfahrten bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.
Wird die BahnCard vom Arbeitgeber angeschafft und vom Arbeitnehmer sowohl beruflich als auch privat genutzt, liegt wegen des ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor, wenn nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der BahnCard die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten ohne Nutzung der BahnCard während der Gültigkeitsdauer anfallen würden, die Kosten der BahnCard erreichen oder übersteigen (prognostizierte Vollamortisation). Tritt diese Prognose aus unvorhersehbaren Gründen nicht ein (z. B. wegen längerer Erkrankung des Arbeitnehmers), ist keine Nachversteuerung eines geldwerten Vorteils vorzunehmen, weil bei Hingabe der BahnCard ein ganz ...