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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Aussperrung
Aussperrungsunterstützungen unterliegen ebenso wie Streikgelder nicht dem Lohnsteuerabzug. Sie gehören auch nicht zum beitragspflichtigen Entgelt.
Zur Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses bei einer Aussperrung vgl. das Stichwort „Unbezahlter Urlaub“.