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Änderung des Lohnsteuerabzugs
1. Allgemeines
In der täglichen Praxis der Lohnabrechnungen werden immer wieder Fälle auftreten, die den Arbeitgeber vor die Frage stellen, ob der bisher von ihm vorgenommene Lohnsteuerabzug berichtigt werden muss. So können z. B. neue Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, die auf bereits abgerechnete Monate zurückwirken oder der Arbeitgeber erkennt von sich aus, dass er den Lohnsteuerabzug nicht richtig durchgeführt hat, weil beispielsweise eine Steuerbefreiungsvorschrift unzutreffend ausgelegt wurde oder Unterlagen, die für die Anwendung einer Steuerbefreiungsvorschrift erforderlich sind, vom Arbeitnehmer erst verspätet vorgelegt wurden. Für eine Änderung des Lohnsteuerabzugs gelten nach § 41c EStG folgende Grundsätze:
2. Verpflichtung des Arbeitgebers zur Änderung des Lohnsteuerabzugs
Stellt der Arbeitgeber fest, dass er bisher zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat, ist der Arbeitgeber ohne Weiteres berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung den Lohnsteuerabzug zu ändern,
wenn ihm (elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers mit zeitlicher Rückwirkung bekannt werden oder
wenn der Arbeitgeber erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher ...