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BFH 18.12.2008 VI R 39/07, BBK 6/2009 S. 261

Ansatz der Fahrtkosten bei ständig wechselnden Einsatzstellen in tatsächlicher Höhe

Die Kosten für Fahrten zwischen der Wohnung und ständig wechselnden Einsatzstellen sind in tatsächlicher Höhe mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer anzusetzen und nicht mit der Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer. Dies gilt nach dem auch bei ständig wechselnden Einsatzstellen eines Arbeitnehmers innerhalb eines Einzugsbereichs von 30 km.

[i]Änderung der RechtsprechungDer BFH gibt mit diesem Urteil seine frühere Rechtsprechung auf, nach der bei ständig wechselnden Einsatzstellen innerhalb eines Einzugsgebiets von 30 km nur die Entfernungspauschale anzusetzen war . Maßgeblich für die neue Rechtsprechung ist, dass der Arbeitnehmer sich bei ständig wechselnden Einsatzstellen nicht auf immer gleiche Wege einstellen und damit seine Fahrtkosten nicht mi...

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