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ELENA-Verfahren
[i]Bundesrat stimmt ELENA-Verfahrensgesetz zuDer Bundesrat hat am beschlossen, dem ELENA-Verfahrensgesetz zuzustimmen. Zuvor hatte sich der Vermittlungsausschuss am darauf verständigt, dass die Anschubfinanzierung des Vorhabens für den Zeitraum 2009 bis 2013 durch Bundesmittel erfolgt. Nicht einigen konnten sich Bund und Länder darauf, das Wohngeld von dem Verfahren auszunehmen. Damit bleibt ELENA auf Auskünfte über den Arbeitsverdienst beim Wohngeldantrag anwendbar. Voraussichtlich ab dem löst der elektronische Entgeltnachweis dann die bisher papiergebundenen Bescheinigungen des Arbeitgebers bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld ab (s. hierzu NWB 2008 S. 2788). Gleichzeitig wird bis zum Jahr 2015 geprüft, ob alle Bescheinigungen des Sozialrechts in das Verfahren eingebunden werden können.