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NWB direkt Nr. 12 vom Seite 278

Umweltprämie

[i]Reservierung mit Kaufvertrag des Neuwagens möglichDamit Autokäufer auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Umweltprämie kommen, wird nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ab dem ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt:

Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen Pkw sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Das neue Verfahren kann aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen erst zum in Kraft treten.

Auch für Erbfälle wurde jetzt eine Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.

[i]Änderung der Altfahrzeug-VerordnungAutobesitzer, die die Umweltprämie erhalten wollen, müssen in Zukunft das Original des Fahrzeugscheins beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgeben (s. hierzu bereits NWB 2009 S. 681). Die Rücknahmestellen für die zu entsorgenden Fahrzeuge erhalten zukünftig nur noch eine Kopie des Fahrzeugbriefs. Das geht ...

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