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Reform der Kraftfahrzeugsteuer
[i]Bundesrat billigt Reform der KraftfahrzeugsteuerDie Reform der Kraftfahrzeugsteuer hat mit der Zustimmung des Bundesrats am die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat hat damit den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt. Die insoweit notwendige Grundgesetzänderung erhielt ebenfalls die erforderliche Mehrheit. Damit richtet sich die Kraftfahrzeugsteuer für Neuwagen ab dem vermehrt nach dem CO 2-Ausstoß (s. hierzu bereits NWB 2009 S. 355).