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NWB Nr. 12 vom Seite 836

Verbrauchsteuern: Bundesregierung beschließt Neuregelung

[i]Der Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ist im NWB SteuerXpert unter News/Aus der Gesetzgebung/Steuerrecht abrufbarDie Bundesregierung hat am einen Entwurf zur Änderung von mehreren Gesetzen, die Verbrauchsteuern betreffen, beschlossen. Mit dem Gesetz soll die neu gefasste EU-Richtlinie über das allgemeine Verbrauchsteuersystem (RL 2008/118/EG) in nationales Recht umgesetzt werden.

Betroffen sind die gesetzlichen Regelungen für Verbrauchsteuern auf Tabakwaren, Alkohol und alkoholische Getränke sowie Energieerzeugnisse. Die Höhe der Besteuerung einzelner Produkte ist nicht betroffen, es geht vornehmlich um die Einführung eines neuen, EDV-gestützten Verfahrens bei der Beförderung von verbrauchsteuerbaren Waren zwischen den EU-Ländern und um strukturelle Änderungen in den deutschen Gesetzen selbst.

[i]Das EU-weite IT-Verfahren EMCS startet ab April 2010Das EU-weite IT-Verfahren EMCS startet ab April 2010 und soll ab Januar 2011 bindend sein. EMCS bedeutet Excise Movement and Control System und betrifft das Verfahren bei der Beförderung von Waren, auf die Verbrauchsteuern anfallen. Solche Waren, z. B. Zigaretten und Alkohol, werden in Europa in aller Regel unter Steueraussetzung befördert. Das heißt: Die Steuern müssen erst entrichtet werden, wenn sie zum Verbrauch abgegeben werden. Bisher mussten bei der Beförderung Papierdokumente mit...

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