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Pflichtmitgliedschaft in Berufsgenossenschaft rechtens
Ein Unternehmer ist gegen die Pflichtmitgliedschaft in seiner Berufsgenossenschaft gerichtlich vorgegangen, weil er meint, den gleichen Schutz für seinen Arbeitnehmer über eine dänische Versicherung günstiger besorgen zu können. Dabei rügte er die Pflichtmitgliedschaft als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 49 EG; das Sächsische Landessozialgericht legte die Frage dem EuGH unter Verweis auf den freien Wettbewerb gem. Art. 81 und 86 EG vor.
Der EuGH hat im Urteil v. - Rs. C-350/07, Kattner NWB QAAAD-14075 die Mitgliedschaftspflicht in der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft als gemeinschaftsrechtlich unbedenklich bejaht, sofern sie für das finanzielle Gleichgewicht dieses Teils der Systeme der sozialen Sicherheit erforderlich ist. Der freie Wettbewerb gelte nur für Unternehmen. Da die Berufsgenossenschaft jedoch kein Unternehmen sei, seien die Art. 81 ff. EG nicht einschlägig. Der EuGH verneinte die Unternehmereigenschaft, da die Berufsgenossenschaft eine Sozialaufgabe ohne Gewinnerzielungsabsicht wahrnehme. Im Gegensatz zu einem Versicherungsverhältnis haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen unabhängig von Fragen der Sch...