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Grundstücksrecht | Nutzung der mit Wohnrecht belasteten Immobilie nach Umzug des Berechtigten in ein Heim
Enthält die schuldrechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts keine Regelung, wie die Wohnung genutzt werden soll, wenn der Wohnungsberechtigte sein Recht wegen Umzugs in ein Pflegeheim nicht mehr ausüben kann, ist grundsätzlich eine ergänzende Vertragsauslegung notwendig. Mit der Bestellung eines Wohnungsrechts verpflichten die Parteien den Eigentümer nach einem Wegzug des Berechtigten im Zweifel auch nicht, die Wohnung zu vermieten oder der Vermietung durch den Berechtigten zuzustimmen, um mittels der Erträge der Wohnung zu dessen finanzieller Absicherung beizutragen. Ein dem Wohnungsberechtigten nahestehender Eigentümer muss i. d. R. kein Nutzungsentgelt an den Wohnungsberechtigten zahlen, wenn er die Wohnung für eigene private Zwecke nutzt oder wenn er sie einem na...