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Umsatzsteuer | Sonstige Leistung bei widerrechtlicher Privatnutzung eines Pkw
Nach dem liegt eine Leistung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG nur vor, wenn bzw. soweit der Unternehmer eine solche „ausführt”, d. h., die Leistung seinem Willen entspricht. Folglich wird keine Leistung erbracht, wenn sich der „Leistungsempfänger” eigenmächtig oder widerrechtlich einen Gegenstand oder eine Nutzung verschafft. Ein ernsthaft gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochenes Verbot, ein zur Verfügung gestelltes betriebliches Fahrzeug privat zu nutzen, schließt eine willentliche sonstige Leistung in Form einer Nutzungsüberlassung für private Zwecke i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. b UStG 1993 in der im Veranlagungszeitraum 1997 geltenden Fassung aus. Die Frage, ob ein solches Verbot ernsthaft ist, ist nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der festzustellenden Gesamtumstände des Einzelfalls zu beantworten. Di...