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Einkommensteuer | Verdeckte Einlage des Geschäftswerts eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft
Bei der verdeckten Einlage eines Geschäftswerts in eine Kapitalgesellschaft sind nach dem Beschluss des FG Saarland die stillen Reserven aufzudecken, soweit nicht ein Sondertatbestand eingreift, der die Fortführung der stillen Reserven ermöglicht (z. B. § 6 Abs. 3 EStG). § 6 Abs. 3 EStG setzt eine unentgeltliche Betriebsübertragung voraus. Die verdeckte Einlage eines Betriebs ist ein unentgeltlicher Vorgang, der bei der Empfängergesellschaft nicht zu Anschaffungskosten führt. Die Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung ist lediglich eine Reflexwirkung dieses Vorgangs. Die Vorschrift kommt auch bei einem teilweise entgeltlichen Erwerb zur Anwendung, wenn das Entgelt nicht die Buchwerte überschreitet und deshalb die bisherigen Buchwerte unverändert fortgeführt werden können. Bei einer teilentgeltlichen Betriebsüb...