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Einkommensteuer | Steuerfreie Aufwandsentschädigungen?
Das FinMin Baden-Württemberg hat in mehreren Erlassen zur Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen Stellung genommen: (1) Aufwandsentschädigungen, die kommunale Spitzenverbände an ihre Arbeitnehmer zahlen, stellen, da die Voraussetzungen für die Anerkennung von steuerfreien Aufwandsentschädigungen gem. § 3 Nr. 12 EStG nicht vorliegen, nach dem steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. [i] FinMin Baden-Württemberg, Erlass v. 2. 3. 2009 - 3 - S 2337/69 (2) Die Tätigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ist, soweit es sich um den normalen Programmdienst handelt, nach dem als öffentlicher Dienst i. S. des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG anzusehen. Auf die den Mitgliedern der Aufsichtsgremien (Rundfunk-, Ferns...