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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 1137/07 EFG 2009 S. 871 Nr. 11

Gesetze: InvZulG 2005 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AO § 171 Abs. 10, GG Art. 19 Abs. 4

Einstufung eines Betriebs durch das Statistische Landesamt als verarbeitendes Gewerbe als Grundlagenbescheid für die Investitionszulage

Verfassungswidrigkeit der Annahme einer bloßen „weichen” Bindungswirkung

Leitsatz

1. Die durch das Statistische Landesamt vorgenommene Einordnung eines Betriebs in die Klassifikation der Wirtschaftszweige ist als Grundlagenbescheid i.S. von § 171 Abs. 10 AO (entgegen der Auffassung des BFH) bindend für die investitionszulagenrechtliche Beurteilung, wenn sie nicht offensichtlich falsch ist.

2. Denn durch die Annahme eines bloßen sog. „weichen” Grundlagenbescheids (bloße grundsätzliche Übernahme der nicht als Grundlagenbescheid anzusehenden Einordnung für die Investitionszulage) entsteht eine verfassungswidrige Rechtsschutzlücke (hier: Einordnung eines Ersatzbrennstoffe herstellenden Betriebes als verarbeitendes Gewerbe (Recycling); Abkehr von dieser Auffassung durch den „Task Force”-Ausschuss beim Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 871 Nr. 11
FAAAD-13850

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.01.2009 - 1 K 1137/07

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