Keine Zugehörigkeit eines Unternehmens zum stromsteuerrechtlich begünstigten „Produzierenden Gewerbe„ bei Zwischenlagerung
von Erdgas im Auftrag von Gasversorgungsunternehmen
Leitsatz
Die Tätigkeit eines Unternehmens, das in angepachteten unterirdischen Hohlräumen mit entsprechender bergrechtlicher Genehmigung
die Zwischenlagerung von Erdgas für Gasversorgungsunternehmen betreibt und damit als „Puffer“ zum Ausgleich des jeweils schwankenden
Bedarfs der Endverbraucher eingesetzt wird, ist als Lagerei (ohne Kühlhäuser) i. S. von Abschnitt I Klasse 63.12.1 der Klassifikation
der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2003 (WZ 2003) einzustufen. Damit gehört das Unternehmen nicht
zu den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i. S. von § 2 Nr. 3 StromStG, so dass ein Anspruch auf die Entnahme steuerbegünstigten
Stroms gem. § 9 Abs. 3 und 4 StromStG ausscheidet.
Fundstelle(n): NAAAD-13830
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 08.10.2008 - 2 K 1158/06
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