Aufteilung von Vorsteuern nach einem Umsatzschlüssel
Leitsatz
Hat ein Steuerpflichtiger ein gemischt genutztes Gebäude errichtet und wurden sämtliche Leistungen, für die Eingangsrechnungen
vorliegen, für das Unternehmen des Steuerpflichtigen bezogen, so können die damit im Zusammenhang angefallenen Vorsteuern
nach einem Umsatzschlüssel den jeweiligen Ausgangsleistungen zugeordnet werden.
Ist eine eindeutige Zuordnung der Leistungsbezüge zu den steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen i. S. des § 15 Abs. 2
UStG nicht möglich und sind deshalb die Vorsteuerbeträge aufzuteilen, so stellt eine Aufteilung der Vorsteuern im Verhältnis
der im Zeitpunkt des Leistungsbezugs kalkulierten Ausgangsumsätze des Unternehmers eine sachgerechte Schätzung i. S. des § 15
Abs. 4 Satz 2 UStG dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAD-13820
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 30.03.2006 - 16 K 10398/03
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