Nichterfassung eines Übergangsgewinns von der Überschussrechnung zum Bestandsvergleich als offenbare Unrichtigkeit i.S.v.
§ 129 AO
Leitsatz
Übernimmt das Finanzamt irrtümlich aus der Steuererklärung den nur auf laufenden Gewinnen beruhenden Gewinn, obwohl aus dem
Wechsel der Gewinnermittlung ein Übergangsgewinn gefolgt ist, so macht es sich einen Übertragungsfehler zu eigen, der zu einer
offenbaren Unrichtigkeit i.S.v. § 129 AO führt und die Berichtigung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids ermöglicht.
Daran ändert es nichts, wenn der Übergangsgewinn im Vorfeld schon einmal gegenüber dem Finanzamt erklärt worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2009 S. 229 Nr. 8 DB 2009 S. 1847 Nr. 35 EFG 2009 S. 628 Nr. 9 NAAAD-13817
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