Arbeitshilfe Juli 2011

Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG bei Nichtabgabe der Steuererklärung: Abstellen auf Vollendung der Tat einer Steuerverkürzung bis zum 17. Oktober 2003 - Mustereinspruch

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Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz bei Nichtabgabe der Steuererklärung:

Ist für die Frage, ob eine Tat i.S. des § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 7 StraBEG vor dem begangen worden ist, darauf abzustellen, ob bereits zu diesem Zeitpunkt Steuern verkürzt worden sind, d.h. die Tat vollendet ist? Tritt eine vollendete Verkürzung einer Veranlagungssteuer bei Nichtabgabe einer Steuererklärung erst dann ein, wenn die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Bezirk für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB GAAAD-13802