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IWB 5/2009 S. 1378

Argentinien | Steueramnestie beschlossen

Am 24.12.2008 ist die vom Parlament beschlossene Steueramnestie in Argentinien in Kraft getreten. Begünstigt sind alle Steuerpflichtigen mit Vermögen im Ausland sowie Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen. Für die nacherklärten steuerpflichtigen Einkünfte, deren Herkunft nicht nachgewiesen werden muss, wird eine gestaffelte Pauschalsteuer von 8 % (sofern das Vermögen im Ausland verbleibt), von 6 % (sofern Geldmittel auf inländischen Konten angelegt werden), von 3 % (sofern die Geldmittel in staatlichen Wertpapieren angelegt werden) und von 1 % (sofern die Geldmittel für inländische Investitionsprojekte verwendet werden) erhoben. Für die hinterzogenen Steuern sowie für die Nachmeldung von Arbeitnehmern sind keine Strafzuschläge oder Verzugszinsen zu entrichten. Zusätzlich können Arb...

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