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BFH 28.10.2008 VIII R 73/06, StuB 5/2009 S. 201

Keine Freiberuflichkeit einer „Holding-Personengesellschaft”

Eine Personengesellschaft entfaltet keine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt, wenn sie als Holdinggesellschaft geschäftsleitende Funktionen innerhalb einer Gruppe von Unternehmen wahrnimmt, die an verschiedenen Standorten Ingenieurbüros unterhalten (Bezug: § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG; § 15 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 3 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen (Holdingfunktion) und die Absicht, dadurch eigene Gewinne zu erzielen, erfüllt regelmäßig nicht die Tatbestandsmerkmale des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Auch die fehlende Zuständigkeit für das operative Geschäft, das die Voraussetzungen der Freiberuflichkeit erfüllt, schließt die Annahme einer Freiberuflichkeit aus. Auch die Managementdienstleistungen der Holdinggesellschaft erfüllen für sich allein nicht di...

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