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Wiedereinsetzungsanträge beim unzuständigen Erstgericht
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann regelmäßig auch dann nicht gewährt werden, weil der Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist beim hierfür unzuständigen erstinstanzlichen Gericht eingereicht und von dort ohne besondere Beschleunigung an das Berufungsgericht weitergeleitet worden ist (NWB GAAAD-02572).
Praxishinweise: (1) Der Kläger hat gegen ein Urteil des LG fristgerecht Berufung eingelegt. Mit einem an das LG adressierten Schriftsatz hat er beantragt, die Frist zur Berufungsbegründung wegen Arbeitsüberlastung um einen Monat zu verlängern. Das LG leitete den Antrag an das OLG weiter, wo er einen Tag nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist einging. Ein Wiedereinsetzungsantrag war nicht erfolgreich.
(2) Geht ein fr...