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Bewertungsobergrenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG – Rückgängigmachung von Sonderabschreibungen
Mit Urteil vom – I R 84/07 (BStBl 2009 II S. 3 = Kurzinfo StuB 2008 S. 721) hat der BFH entschieden, dass Stpfl., die ein bestehendes Wahlrecht zur Vornahme einer Sonderabschreibung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 4 FördG ausgeübt haben, in den Folgejahren steuerbilanzrechtlich unbeschadet einer handelsrechtlichen Zuschreibung nicht auf die einmal in Anspruch genommene Sonderabschreibung verzichten können, sondern den verminderten Wertansatz fortzuführen haben. Eine Zuschreibung in der steuerlichen Gewinnermittlung sei wegen der bestehenden Wertobergrenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG nicht zulässig. Zu den Auswirkungen dieses Urteils wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:
Die bestehenden Regelungen in den Einkommensteuerrichtlinien R 6.5 Abs. 2 Satz 5 EStR (Zuschüsse für Anlagegüter), ...