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Konjunkturpaket II/III. MEG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-11948 Das Konjunkturpaket II und das Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz beinhalten folgende begünstigende steuerliche Regelungen:
Einkommensteuertarif
[i]VZ 2009: Grundfreibetrag 7.834 €, Eingangssteuersatz: 14 %Rückwirkend ab wird der Grundfreibetrag um 170 € auf 7.834 € angehoben. Gleichzeitig wird der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 % gesenkt. Außerdem werden die Tarifgrenzen um 400 € angehoben (Verschiebung des Tarifeckwerts nach rechts).
[i]VZ 2010: Grundfreibetrag 8.004 €Zum steigt der Grundfreibetrag in einer zweiten Stufe nochmals um 170 € auf dann 8.004 €, zugleich steigen die Tarifgrenzen um weitere 330 € (§ 52 Abs. 41 EStG).
Änderung des Lohnsteuerabzugs
[i]LSt-Erstattung oder LSt-Einbehalt bei der nächstfolgenden LohnzahlungKünftig ist der Arbeitgeber ausdrücklich dazu verpflichtet, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher erhobene Lohnsteuer zu erstatten oder noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten, wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat. Dies gilt auch bei rückwirkenden Gesetzesänderungen (§ 41c Abs. 1 Satz 2 EStG).
Kinderbonus
[i]Einmaliger Kinderbonus für jedes Kind in Höhe von 100 €Für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für das Kalenderjahr 2009 ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 € gezahlt (§ 66 Abs. 1 Satz 2 EStG). Die Einmalzahlung wird bei der E...