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Kostenloser Kontowechsel für Verbraucher
[i]Erleichterter Kontowechsel im Inland ab 1. 11. 2009Das Komitee der europäischen Bankenindustrie (EBIC) hat im Rahmen einer Selbstverpflichtung neue Regelungen zum Kontowechsel beschlossen. Diese gemeinsamen Grundsätze werden Verbrauchern in den EU-Mitgliedstaaten den Kontowechsel innerhalb eines Staates erleichtern. Die Grundsätze gelten spätestens vom an.
[i]Neue Bank unterstützt während der gesamten UmstellungWill ein Verbraucher das Konto wechseln, muss das neue Institut zukünftig als erster Ansprechpartner auftreten. Es wird dem Kunden einen Leitfaden an die Hand geben, in dem Schritt für Schritt erklärt wird, wer was innerhalb welcher Frist zu tun hat. Auf Wunsch des Kunden tritt die neue Bank als Mittler zwischen dem Kunden und seiner alten Bank auf und veranlasst alle nötigen Maßnahmen für die Umstellung. Die neue Bank sorgt dann insbesondere dafür, dass wiederkehrende Aufträge und Zahlungen des Kunden zügig umgestellt werden. [i]Kurze UmstellungsfristDie alte Bank muss binnen sieben Geschäftstagen, nachdem sie eine entsprechende Nachricht von der neuen Bank oder vom Kunden erhalten hat, alle verfügbaren Angaben über dessen wiederkehrende Zahlungen übermitteln. Die neue Bank muss Aufträge wiederum innerhalb von sieben Tagen ab Eingang der Daten auf das neue Konto übertragen. Sie un...