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AG Viersen 05.02.2008 32 C 233/07, NWB 11/2009 S. 760

Insolvenzrecht | Rückforderung des Steuerberaterhonorars

Honorarzahlungen, die ein Steuerberater in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen seines Mandanten erhalten hat, können vom Insolvenzverwalter angefochten werden, wenn der Mandant zur Zeit der Zahlung zahlungsunfähig war und der Steuerberater davon Kenntnis hatte (vgl. § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Darüber hinaus gehört der Steuerberater zum Kreis der „nahestehenden Personen” i. S. des § 130 Abs. 3 InsO, so dass widerleglich vermutet wird, dass er die Zahlungsunfähigkeit kannte bzw. die Umstände, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit schließen ließen. Der im Prozess unterlegene Steuerberater hatte für den späteren Insolvenzschuldner die laufende Buchführung und Umsatzsteuervoranmeldung, den Jahresabschluss und die Jahressteuererklärung für die beiden der Insolvenz vorausgeg...

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