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Lohnsteuer | Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
[i]NWB 2009 S. 24Die Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung können nur im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 3 EStG a. F. berücksichtigt werden. Die Verfassungsbeschwerde gegen die „pro futuro Rechtsprechung” des BVerfG (2 BvR 2299/04) begründet kein Aussetzen des Verfahrens gem. § 74 FGO.
Das Finanzgericht hat die Revision, die bereits eingelegt wurde, hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zugelassen. Aufgrund der Entscheidung zu den Beiträgen zur Krankenversicherung ist eine Nähe zum Existenzminimum nicht zu übersehen ( NWB AAAAC-75760). Weiter wendet sich dieses Verfahren gegen die „pro futuro Rechtsprechung” des BVerfG, weil der verfassungswidrige Abzug der Krankenversicheru...