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BMF 22.12.1999 IV C 5 S 2334 93/99

Lohnsteuer; | Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes

Durch Art. 1 der Verordnung zur Änderung der SachBezV sind die amtlichen Sachbezugswerte für das Kj 2000 festgesetzt worden. Im Kj 2000 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lstl. wie folgt zu bewerten: Bei Angehörigen der Bundeswehr: Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade mit Standort in den alten Ländern 88,75 DM, mit Standort in den neuen Ländern 65 DM; Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade mit Standort in den alten Ländern 159,75 DM, mit Standort in den neuen Ländern 117 DM; Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade mit Standort in den alten Ländern 301,75 DM, mit Standort in den neuen Ländern 221 DM. Bei Angeh...

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