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FG Schleswig-Holstein 05.01.2009 2 V 193/08, KSR 3/2009 S. 12
Ansatz fiktiven Arbeitslohns bei Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags
Bei der Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags ist laut FG Schleswig-Holstein auch dann ein fiktiver Arbeitslohn gem. § 31 Abs. 5 GewStG anzusetzen, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt wird und die Geschäftsführung der Komplementär-GmbH durch Personen ausgeübt wird, die in anderen Beteiligungsgesellschaften angestellt sind. Im Streitfall zahlte die KG gar keine Löhne und beschäftigte selbst keine Arbeitnehmer, weil sie alle Aufgaben an eine Beteiligungs-GmbH ausgelagert hatte.