Aufgabe eines Teilbetriebs durch verdeckte Einlage in eine
Kapitalgesellschaft
Ermittlung des Aufgabegewinns und des
Geschäftswerts anhand des Veräußerungspreises von Anteilen an
der aufnehmenden Gesellschaft
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass die Einbringung eines Teilbetriebs eines Einzelunternehmens
gegen ein den Buchwert übersteigendes Entgelt in eine Kapitalgesellschaft
als verdeckte Einlage zur Aufdeckung der stillen Reserven führt.
2. Maßstab für die
Ermittlung der stillen Reserven – insbesondere der Höhe des
Geschäftswerts – kann das in einem in zeitlichem und sachlichem
Zusammenhang mit dem Einbringungsvertrag geschlossenen Anteilskaufvertrag
vereinbarte Entgelt sein, das ein fremder Dritter für den Erwerb von
Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft zu zahlen bereit ist. Welche
Gründe aus Sicht des Erwerbers für die Wertfindung leitend waren, ist
ohne Bedeutung.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 657 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 12/2009 S. 827 BAAAD-13390
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Online-Dokument
FG des Saarlandes, Beschluss v. 06.02.2009 - 1 V 1480/08
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