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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 1480/08 EFG 2009 S. 657 Nr. 9

Gesetze: EStG 1997 § 16 Abs. 3 S. 5, EStG 1997 § 6 Abs. 3, EStG 1997 § 4 Abs. 1, EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 4, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Aufgabe eines Teilbetriebs durch verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Ermittlung des Aufgabegewinns und des Geschäftswerts anhand des Veräußerungspreises von Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft

Leitsatz

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Einbringung eines Teilbetriebs eines Einzelunternehmens gegen ein den Buchwert übersteigendes Entgelt in eine Kapitalgesellschaft als verdeckte Einlage zur Aufdeckung der stillen Reserven führt.

2. Maßstab für die Ermittlung der stillen Reserven – insbesondere der Höhe des Geschäftswerts – kann das in einem in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem Einbringungsvertrag geschlossenen Anteilskaufvertrag vereinbarte Entgelt sein, das ein fremder Dritter für den Erwerb von Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft zu zahlen bereit ist. Welche Gründe aus Sicht des Erwerbers für die Wertfindung leitend waren, ist ohne Bedeutung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 657 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2009 S. 827
BAAAD-13390

Preis:
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FG des Saarlandes, Beschluss v. 06.02.2009 - 1 V 1480/08

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