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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 69/05

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1 S. 1EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 HGB § 255 Abs. 2 S. 4

Freiwillig und ohne Rechtspflicht gezahlte Erfolgsprämien sind keine Herstellungskosten unfertiger Leistungen, sondern nicht aktivierungspflichtige freiwillige soziale Leistungen

Leitsatz

Zahlt der Arbeitgeber den an Projekten beteiligten Arbeitnehmern als freiwillige Leistung eine von einem bestimmten Rohertrag des jeweiligen Projekts abhängige Erfolgsprämie, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt wird und über die der Arbeitgeber in jedem Jahr neu und frei entscheiden kann, so stellen die Erfolgsprämien freiwillige soziale Leistungen i.S.v. § 255 Abs. 2 S. 4 HGB dar, die nicht bei der Ermittlung der Herstellungskosten der unfertigen Leistungen einbezogen werden müssen.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1290 Nr. 21
GAAAD-13384

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.12.2007 - 6 K 69/05

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