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Thüringer LAG Urteil v. - 5 Sa 10/2001

Gesetze: BGB § 134; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; BGB § 817 S. 2; Handwerksordnung § 1 Abs. 1 S. 1; Handwerksordnung § 7 Abs. 4 S. 1

Leitsatz

Eine Vereinbarung, durch die sich ein Handwerksmeister (Konzessionsträger) einer GmbH für eine Tätigkeit als Betriebsleiter nach § 7 Abs. 4 Satz 1 HwO zur Verfügung stellt, ist nach § 134 BGB nichtig, wenn diese nur den Zweck hatte, der GmbH die Eintragung in die Handwerksrolle und die Ausübung eines Handwerks zu ermöglichen, in Wirklichkeit aber eine den Erfordernissen der Handwerksordnung entsprechende Betriebsleitertätigkeit nicht beabsichtigt war.

Vergütungsansprüche des Konzessionsträgers entstehen weder aus einer solchen unwirksamen Vereinbarung noch aus dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung des Konzessionsnehmers.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAD-12962

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Thüringer LAG, Urteil v. 09.03.2001 - 5 Sa 10/2001

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