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Lohnsteuer; | Bewertung der Beköstigung im Bereich der Seeschifffahrt und im Bereich der Fischerei
Der Ausschuss der Vertreterversammlung der See-Berufsgenossenschaft hat den Wert des Sachbezugs ,,Beköstigung'' für Zwecke der Sozialversicherung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei mit Wirkung v. an auf einheitlich 366 DM angehoben. Für Teilbeköstigung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei wurde festgelegt, dass für Frühstück 81 DM, für Mittag- und Abendessen jeweils 144 DM monatlich anzusetzen sind. Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt ab monatlich 90 DM, für halbpartfahrende Kanalsteurer monatlich 45 DM. Diese Sachbezugswerte sind auch dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zugrunde zu legen. Die neuen Sachbezugswerte gelten bei laufendem Arbeitslohn erstmalig für den Arbeitslohn, der für einen nach dem ...