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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 Sa 1109/01

Gesetze: BetrAVG § 2; BetrAVG § 6; BetrAVG § 2 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1

Leitsatz

Sieht eine Versorgungsordnung einen Abschlag von 0,5% je Monat vor Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 65. Lebensjahr vor, kann die Rente eines mit unverfallbarer Anwartschaft noch früher ausgeschiedenen Mitarbeiters sowohl nach § 2 Abs.1 BetrAVG zeitanteilig als auch wegen des vorzeitigen Bezuges ein zweites Mal gekürzt werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAD-12610

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.12.2001 - 4 Sa 1109/01

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