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Sächsisches LAG Urteil v. - 3 Sa 468/02

Gesetze: EV Art. 13 Abs. 1; KVG-DDR § 7; VerfassungsgrundsätzeG § 4 Abs. 1; AGB-DDR § 14 Abs. 2; BGB § 141 Abs. 1; BetrVG § 112

Leitsatz

1. Aus dem "Tarifvertrag" vom , abgeschlossen für die Beschäftigten des Gesundheitswesens Wismut, können mangels Rechtswirksamkeit keine Rechte hergeleitet werden. Daran ändert auch Art. 4 Abs. 1 des VerfassungsgrundsätzeG der DDR nichts.

2. Der "Tarifvertrag" vom ist auch durch spätere Erklärungen nicht im Sinne eines Neuabschlusses bestätigt worden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAD-12426

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Sächsisches LAG, Urteil v. 25.04.2003 - 3 Sa 468/02

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